Ortsgeschichte

König Wenzel  verleiht Breidenstein 1398 die Stadtrechte
König Wenzel verleiht Breidenstein 1398 die Stadtrechte

Breidenstein wurde vermutlich im Jahr 1277 zum ersten Mal im Zusammenhang mit einem Burgenbau erwähnt, es ist aber umstritten, ob sich diese Erwähnung tatsächlich auf Breidenstein bezieht. 

 

Tatsächlich belegt ist nur das Jahr 1395:

 

1395 bauten die Herren von Breidenbach zu Breidenstein die Burg Breidenstein.  Schon im Jahr 1398 verlieh König Wenzel dem jungen Ort die Stadtrechte. Das heutige Schloss wurde von 1712 bis 1714 errichtet. Die Stadt besaß ein eigenes Gericht und seit 1802 Marktrechte.

 

Schon immer sahen sich die Breidensteiner als Teil des Breidenbacher Grundes. Die Gemeindevertreter versuchten im Zuge der Gemeindereform von 1974, Breidenstein als Stadt mit den Nachbargemeinden zu erhalten. Das letzte Wort hatte aber die Landesregierung und so wurden wir ein Stadtteil von Biedenkopf. Nichtsdestotrotz fühlen sich die Breidensteiner immer noch als Städter!

"Der Burgbau zu Breidenstein wurde wahrscheinlich 1277 schon begonnen, jedoch steht nicht fest, ob derselbe zu Breidenstein darunter zu verstehen ist. Am 9. Juni 1277 vergleichen sich Graf Siegfried von Wittgenstein, sein Sohn Wedekind und die Ritter von Dernbach einerseits, und der Ritter Gerlach von Breidenbach und dessen Stiefsöhne, Craft und Volport von Honfels, andererseits, wegen eines von den Rittern von Breidenbach in Siegfrieds Nähe begonnenen Burgbaus. Wahrscheinlich ist hier Breidenstein gemeint." (Quelle: Hinterländer Geschichtsblätter)

 

Anno domini milesimus trecentesimus nonagesimusquintus feria tertia proxima post diem Nicolai confessores
Anno domini milesimus trecentesimus nonagesimusquintus feria tertia proxima post diem Nicolai confessores

Laut Hessischem Staatsarchiv ist die Diskussion um einen etwaigen Burgenbau 1277 aber schon 1954 widerlegt worden. Nach dem heutigen Stand der Forschung ist das Jahr 1395 eindeutig als Jahr der Ersterwähnung für Breidenstein anzusehen. Dies wurde in einem Schreiben vom Hessischen Staatsarchiv erneut bestätigt (s.u.). 

 

"Die älteste bei uns im Haus liegende Urkunde, in der Breidenstein genannt wird, ist auf den 7. Dezember 1395 * datiert."

 

 

Das Hessische Hauptstaatsarchiv Wiesbaden führte in einem Gutachten vom 22. April 1954 über das von der Gemeinde Breidenstein beantragte Wappen folgendes aus:
 "Ein Wappen der Gemeinde Breidenstein ist nicht überliefert, obwohl der Ort 1398 von König Wenzel Stadtrechte erhielt, die es bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts beibehalten hat. Da sich mit dem Stadtrecht jedoch in der Regel das Recht auf Wappenführung verband, ist anzunehmen, dass der Ort in früherer Zeit ein solches Wappen geführt hat, wenn es uns auch nicht mehr bekannt ist, so dass der Wunsch der Gemeinde nach einem eigenen Wappen durchaus begründet ist."
"Die Stadtgeschichte ist aufs engste mit der Geschichte des ortsadeligen Geschlechts der Freiherren von Breidenbach zu Breidenstein verbunden und infolgedessen war das Anliegen der Gemeinde berechtigt, ihr eigenes Wappen mit dem Wappen der Herren von Breidenbach zu Breidenstein in bildlichen Zusammenhang zu bringen. Auf dieser Grundlage hat das Staatsarchiv den im beiliegenden Muster ausgeführten Vorschlag gemacht, der vorn drei Kleeblätter und hinten eine Wolfsangel zeigt, die sich der Gestalt eines großen B annähert."
"Auf diese Weise erhält die Gemeinde ein Wappen, das nicht nur die Farben des Wappens der Herren von Breidenbach zu Breidenstein verwendet, sondern auch die beiden Bildzeichen, die Kleeblätter wie die Wolfsangel, daraus übernimmt, zugleich aber so verändert, daß das Wappen der Herren von Breidenbach zu Breidenstein nicht damit identifiziert werden kann. Durch die B-förmig gestaltete Wolfsangel besitzt die Gemeinde zugleich ein redendes Bild in Form eines Gemerkes, das den Anfangsbuchstaben des Ortswappens darstellt. Das auf diese Weise gebildete charakteristische Wappenzeichen ist von dem Heraldiker des Staatsarchivs unter dessen Aufsicht hergestellt worden und bildmäßig einwandfrei."

 

Wappen von Breidenstein

Der Hessische Minister des Innern genehmigte am 5. Juni 1954 das Wappen der Stadt Breidenstein mit folgender Wappenbeschreibung: "Im gespaltenen Schild vorn in schwarzem Feld drei goldene Kleeblätter untereinander und hinten im goldenen Feld eine schwarze Wolfsangel, die sich der Gestalt eines großes B annähert."

 

Am 23. Dezember 1954 wurde eine Flagge der Stadt Breidenstein mit folgender Flaggenbeschreibung vom Minister genehmigt:  "In einem von Gold und Schwarz geteilten Flaggenfeld das städtische Wappen, das vorne in Schwarz drei goldene Kleeblätter untereinander und hinten in Gold eine schwarze Wolfsangel, die sich der Gestalt eines großen B annähert, darstellt."